AGB – Deckbedingungen
Connemara Pony Gestüt Hohnhorst
Holger Reimann
Am Hodenberger Deich 66
28355 Bremen
Tel.: 0421 3499449
WhatsApp
Email FS Bestellung: [email protected]
Email Sonstiges: [email protected]
Umsatzsteuer ID: DE 189 184 931
Bankverbindung: DE 39 2908 0010 0111 2120 02
Paypal: [email protected]
1. Vertragspartner
Holger Reimann ist Inhaber des o.g. Connemara Pony Gestüts und bietet Bedeckungen durch seine Connemara Pony Hengste an, zum Teil im Natursprung am Hof, zum Teil per Frischsperma-Versand über das Gestüt Lindemann in Lilienthal. Stutenbesitzer erkennen mit der Anmeldung ihrer Stute zur Bedeckung oder der Bestellung von Frischsperma diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.
2. Bedeckungen im Natursprung
(1) Die Decksaison beginnt am 15.04. und endet am 15.07. eines jeden Jahres. Ausnahme nur nach Absprache. Anmeldungen erfolgen per Email, Telefon oder WhatsApp.
Die Stuten müssen bei Anlieferung eine höchstens 4 Wochen alte negative Tupferprobe vorweisen, Ausnahme: Fohlenstuten.
(2) Für die Unterbringung von Stute und evtl. Fohlen stehen Offenställe, Boxen und Paddocks zur Verfügung. Die Kosten für die Unterbringung betragen pro Stute und Tag Euro 10,- zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
(3) Der Stutenbesitzer verpflichtet sich, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für seine Stute zu besitzen.
Der Stutenbesitzer verpflichtet sich ferner, im Falle der Verursachung von Schäden durch die Stute oder ihr Fohlen Holger Reimann und von ihm beauftragte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Haftung Holger Reimanns für Schäden, die an der Stute oder ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die haftungsbegründenden Umstände nicht auf Vorsatz u./o. Arglist u./o. grobe Fahrlässigkeit Holger Reimanns oder von ihm beauftragte Dritte beruhen, u./o. Körperschäden betroffen sind. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren, dass etwaige Ansprüche des Stutenbesitzers binnen eines Jahres verjähren. Von der Verjährungserleichterung ausgenommen sind etwaige Schadenersatzansprüche, die auf mindestens grobem Verschulden oder mindestens fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
(4) Holger Reimann oder eine von ihm beauftragte dritte Person ist berechtigt und bevollmächtigt, bei Erkrankungsfällen und Verletzungen einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute/des Fohlens zu beauftragen.
(5) Die aktuell gültige Decktaxe für den jeweiligen Hengst entnehmen Sie der Website www.connemara-hohnhorst.de. Die Bezahlung von Decktaxe und Unterbringung erfolgt bei Abholung der Stute in bar oder bis zur Abholung per Überweisung/Paypal. Die Decktaxe beinhaltet 7% Mehrwertsteuer und das Bedecken der Stute vom ausgewählten Hengst in bis zu zwei Rossen im gleichen Jahr. Ist die Stute danach nicht tragend, verpflichtet sich der Stutenbesitzer, die Stute gynäkologisch per Ultraschall und erneutem Tupfer untersuchen zu lassen, bevor ein weiterer Bedeckungsversuch erfolgt.
Die Ausstellung und Herausgabe des Deckscheins erfolgt bei Abholung der Stute undvollständiger Bezahlung aller Kosten.
3. Frischsperma-Versand - aktuell nicht verfügbar!-
(1) Die Decksaison beginnt am 20.04. und endet am 15.07. eines jeden Jahres. Ausnahme nur nach Absprache.
Samen kann nur nach Anmeldung und Vorlage aller notwendigen Informationen über die Stute, den behandelnden Tierarzt, den Zuchtverband, den voraussichtlichen Besamungszeitraum und Vorabbezahlung der vollständigen Decktaxe deutschlandweit versendet werden.
(2) Die aktuell gültige Decktaxe für den jeweiligen Hengst entnehmen Sie der Website www.connemara-hohnhorst.de. Die Decktaxe beinhaltet 7% Mehrwertsteuer und höchstens 4 Portionen Frischsperma pro Decksaison. (Jede weitere Portion in der laufenden Saison wird mit € 90,- berechnet.)
Bei Anmeldung erhalten Sie eine Email oder WhatsApp über alle nötigen Details. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung für Ihre und unsere Planungssicherheit.
(3) Die Samenbestellung muss Montag bis Samstag jeweils bis 9.30 Uhr erfolgen. Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Bitte beachten Sie, dass der Versand am Wochenende wesentlich teurer ist. Sonntags kann kein Versand erfolgen. Alternativ können Sie den Samen nach Absprache beim Gestüt Lindemann in Lilienthal abholen.
Wir behalten uns vor, keine weiteren Samenbestellungen auszuführen, solange Versandkosten offen sind oder Container nicht zurückgesandt wurden. Die Samenversandboxen sind innerhalb 3 Wochen an die Deckstation zurückzusenden, andernfalls werden sie mit einem Betrag in Höhe von 30 € gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Weder Holger Reimann noch das Gestüt Lindemann haften für eine unsachgemäße Besamung beim Stutenbesitzer. Es dürfen nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer die Besamung vornehmen. Mit Übergabe des Spermas an eine geeignete Transportperson geht die Gefahr auf den Stutenbesitzer über. Der Samen darf nur für die im voraus angemeldete Stute verwendet werden.
4. Rechtsgrundlage
Sollte der Stuten- oder Fohlenbesitzer weder einen deutschen Wohn-oder Geschäftssitz unterhalten, noch deutscher Staatsangehöriger sein, vereinbaren die Parteien für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages die Anwendung deutschen materiellen und prozessualen Rechts. Dies gilt auch im Falle einer Rechtsstreitigkeit. Der Gerichtsstand liegt in Bremen.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so behalten die übrigen dennoch ihre Gültigkeit.
Bremen, im April 2022
Connemara Pony Gestüt Hohnhorst
Holger Reimann
Am Hodenberger Deich 66
28355 Bremen
Tel.: 0421 3499449
Email FS Bestellung: [email protected]
Email Sonstiges: [email protected]
Umsatzsteuer ID: DE 189 184 931
Bankverbindung: DE 39 2908 0010 0111 2120 02
Paypal: [email protected]
1. Vertragspartner
Holger Reimann ist Inhaber des o.g. Connemara Pony Gestüts und bietet Bedeckungen durch seine Connemara Pony Hengste an, zum Teil im Natursprung am Hof, zum Teil per Frischsperma-Versand über das Gestüt Lindemann in Lilienthal. Stutenbesitzer erkennen mit der Anmeldung ihrer Stute zur Bedeckung oder der Bestellung von Frischsperma diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.
2. Bedeckungen im Natursprung
(1) Die Decksaison beginnt am 15.04. und endet am 15.07. eines jeden Jahres. Ausnahme nur nach Absprache. Anmeldungen erfolgen per Email, Telefon oder WhatsApp.
Die Stuten müssen bei Anlieferung eine höchstens 4 Wochen alte negative Tupferprobe vorweisen, Ausnahme: Fohlenstuten.
(2) Für die Unterbringung von Stute und evtl. Fohlen stehen Offenställe, Boxen und Paddocks zur Verfügung. Die Kosten für die Unterbringung betragen pro Stute und Tag Euro 10,- zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
(3) Der Stutenbesitzer verpflichtet sich, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für seine Stute zu besitzen.
Der Stutenbesitzer verpflichtet sich ferner, im Falle der Verursachung von Schäden durch die Stute oder ihr Fohlen Holger Reimann und von ihm beauftragte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Haftung Holger Reimanns für Schäden, die an der Stute oder ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die haftungsbegründenden Umstände nicht auf Vorsatz u./o. Arglist u./o. grobe Fahrlässigkeit Holger Reimanns oder von ihm beauftragte Dritte beruhen, u./o. Körperschäden betroffen sind. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren, dass etwaige Ansprüche des Stutenbesitzers binnen eines Jahres verjähren. Von der Verjährungserleichterung ausgenommen sind etwaige Schadenersatzansprüche, die auf mindestens grobem Verschulden oder mindestens fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
(4) Holger Reimann oder eine von ihm beauftragte dritte Person ist berechtigt und bevollmächtigt, bei Erkrankungsfällen und Verletzungen einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute/des Fohlens zu beauftragen.
(5) Die aktuell gültige Decktaxe für den jeweiligen Hengst entnehmen Sie der Website www.connemara-hohnhorst.de. Die Bezahlung von Decktaxe und Unterbringung erfolgt bei Abholung der Stute in bar oder bis zur Abholung per Überweisung/Paypal. Die Decktaxe beinhaltet 7% Mehrwertsteuer und das Bedecken der Stute vom ausgewählten Hengst in bis zu zwei Rossen im gleichen Jahr. Ist die Stute danach nicht tragend, verpflichtet sich der Stutenbesitzer, die Stute gynäkologisch per Ultraschall und erneutem Tupfer untersuchen zu lassen, bevor ein weiterer Bedeckungsversuch erfolgt.
Die Ausstellung und Herausgabe des Deckscheins erfolgt bei Abholung der Stute undvollständiger Bezahlung aller Kosten.
3. Frischsperma-Versand - aktuell nicht verfügbar!-
(1) Die Decksaison beginnt am 20.04. und endet am 15.07. eines jeden Jahres. Ausnahme nur nach Absprache.
Samen kann nur nach Anmeldung und Vorlage aller notwendigen Informationen über die Stute, den behandelnden Tierarzt, den Zuchtverband, den voraussichtlichen Besamungszeitraum und Vorabbezahlung der vollständigen Decktaxe deutschlandweit versendet werden.
(2) Die aktuell gültige Decktaxe für den jeweiligen Hengst entnehmen Sie der Website www.connemara-hohnhorst.de. Die Decktaxe beinhaltet 7% Mehrwertsteuer und höchstens 4 Portionen Frischsperma pro Decksaison. (Jede weitere Portion in der laufenden Saison wird mit € 90,- berechnet.)
Bei Anmeldung erhalten Sie eine Email oder WhatsApp über alle nötigen Details. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung für Ihre und unsere Planungssicherheit.
(3) Die Samenbestellung muss Montag bis Samstag jeweils bis 9.30 Uhr erfolgen. Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Bitte beachten Sie, dass der Versand am Wochenende wesentlich teurer ist. Sonntags kann kein Versand erfolgen. Alternativ können Sie den Samen nach Absprache beim Gestüt Lindemann in Lilienthal abholen.
Wir behalten uns vor, keine weiteren Samenbestellungen auszuführen, solange Versandkosten offen sind oder Container nicht zurückgesandt wurden. Die Samenversandboxen sind innerhalb 3 Wochen an die Deckstation zurückzusenden, andernfalls werden sie mit einem Betrag in Höhe von 30 € gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Weder Holger Reimann noch das Gestüt Lindemann haften für eine unsachgemäße Besamung beim Stutenbesitzer. Es dürfen nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer die Besamung vornehmen. Mit Übergabe des Spermas an eine geeignete Transportperson geht die Gefahr auf den Stutenbesitzer über. Der Samen darf nur für die im voraus angemeldete Stute verwendet werden.
4. Rechtsgrundlage
Sollte der Stuten- oder Fohlenbesitzer weder einen deutschen Wohn-oder Geschäftssitz unterhalten, noch deutscher Staatsangehöriger sein, vereinbaren die Parteien für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages die Anwendung deutschen materiellen und prozessualen Rechts. Dies gilt auch im Falle einer Rechtsstreitigkeit. Der Gerichtsstand liegt in Bremen.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so behalten die übrigen dennoch ihre Gültigkeit.
Bremen, im April 2022